Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung
WTG DVO§ 40 Einrichtungen der Kurzzeitbetreuung
Stand: 26.08.2026
Die Anforderungen an die Wohnqualität richten sich nach §§ 6 bis 8.
Abschnitt 2
Personelle Anforderungen